Was ist CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Produzenten und Lieferanten aus Drittstaaten zu schaffen. Sie stellt sicher, dass importierte Waren mit vergleichbaren CO₂-bezogenen Kosten belastet werden wie Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden.

CBAM verstehen

In der Praxis betrifft CBAM Unternehmen, die bestimmte Waren in die EU importieren. Für Importeure ist CBAM leider häufig komplex und schwer umzusetzen. Diese Unternehmen müssen Emissionsdaten von ihren Lieferanten erfassen, diese anhand der EU-Vorgaben bewerten und in strukturierter, prüfbarer Form berichten. Damit ist CBAM nicht nur eine Berichtspflicht, sondern ein neuer Compliance-Prozess, der Lieferketten, Datenqualität und interne Kontrollen unmittelbar beeinflusst. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, diese Anforderungen zu erfüllen – und genau hier setzt Dubrink an.

CBAM ist bewusst komplex gestaltet und wird mit der Zeit noch anspruchsvoller. Derzeit gilt es nur für eine begrenzte Anzahl von Produktkategorien, doch der Anwendungsbereich wird schrittweise auf weitere Sektoren und Materialien ausgeweitet. Die Berichtspflichten werden strenger, die Verifizierung gewinnt an Bedeutung, und die finanzielle Relevanz nimmt zu.

Obwohl CBAM aktuell in der EU gilt, sind vergleichbare Mechanismen bereits in anderen Regionen geplant. Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich ab 2027 ein eigenes CBAM einführen, und weitere Länder wie die Türkei dürften folgen. Für international tätige Unternehmen ist CBAM daher kein einmaliges EU-Thema, sondern eine strukturelle Compliance-Herausforderung.


Wer ist von CBAM betroffen?

EU-Importeure

  • Unternehmen, die CBAM-Waren in den EU-Markt importieren
  • Verantwortlich für die Meldung von Emissionsdaten und den Kauf von CBAM-Zertifikaten
  • Müssen Systeme zur Verfolgung und Überprüfung eingebetteter Emissionen einrichten

Lieferanten & Händler

  • Unternehmen, die CBAM-pflichtige Waren in die EU exportieren
  • Verpflichtet, detaillierte Emissionsdaten für ihre Produkte bereitzustellen
  • Müssen Systeme zur Emissionsüberwachung und -berichterstattung implementieren

Zollvertreter und Prüfstellen

  • Unterstützen Sie Importeure bei der CBAM-Compliance
  • Überprüfen Sie Emissionsberechnungen und -dokumentationen
  • Übermitteln Sie geprüfte Berichte an die EU-Behörden

Betrifft CBAM mich?

Nutzen Sie unseren kostenlosen CBAM-Code-Identifikator, um festzustellen, ob Ihre importierten Waren aufgrund ihres HS-, KN- oder TARIC-Codes unter den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen.
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CBAM-Zeitplan & Anforderungen

Übergangszeitraum (2023-2025)

Während dieser Phase müssen Unternehmen:

Vollständige Implementierung (ab 2026)

Ab 2026 müssen Importeure:

Ab dem 1. Februar 2027 müssen Unternehmen die Zertifikate für das Jahr 2026 kaufen. Der Zertifikatspreis basiert auf den durchschnittlichen Kosten des Jahres 2026. Es ist wichtig, dass Importeure diese Unsicherheit berücksichtigen.


Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte sind von CBAM betroffen?

CBAM umfasst zunächst Importe von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Der Anwendungsbereich kann in Zukunft auf weitere Sektoren ausgeweitet werden. Sie können CBAM-pflichtige Waren in unserem CBAM-Code-Identifikator identifizieren.

Wie berechne ich eingebettete Emissionen?

Emissionsberechnungen müssen EU-genehmigten Methoden folgen, wobei sowohl direkte als auch indirekte Emissionen aus Produktionsprozessen berücksichtigt werden. Die Plattform von Dubrink automatisiert diese Berechnungen gemäß den EU-Standards.

Welche Strafen gibt es bei Nichteinhaltung?

Die Europäische Union hat Strafen für die Nichteinhaltung der CBAM-Vorschriften festgelegt, darunter Geldstrafen, Einfuhrbeschränkungen und andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Nichteinhaltung.

Wann muss ich CBAM-Zertifikate kaufen?

Im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben, um die eingebetteten Emissionen ihrer importierten Waren abzudecken. Ab dem 1. Februar 2027 müssen Importeure CBAM-Zertifikate für Emissionen erwerben, die im Jahr 2026 entstanden sind.